Eigentumsdelikte durch Arbeitnehmer


Das deutsche Recht definiert insgesamt fünf verschiedene Arten von Eigentumsdelikten:

  • Diebstahl (§ 242 StGB),
  • Unterschlagung (§ 246 StGB),
  • Raub (§ 249 StGB),
  • Erpressung (§ 253 StGB) und
  • Sachbeschädigung (§ 303 StGB).

Die beiden erstgenannten Taten tauchen in der Berufspraxis der Kurtz Wirtschaftsdetektei Mannheim und Rhein-Neckar am häufigsten auf. Entsprechend erfahren sind unsere IHK-zertifizierten Detektive in der Täterüberführung samt der Ermittlung gerichtsfester Beweise in Fällen von Diebstahl und Unterschlagung: 0621 9535 4001.


Was nicht niet- und nagelfest ist …


… verschwindet allzu oft in den Taschen unlauterer Angestellter. Von der Büroklammer bis zum Laptop, vom Kugelschreiber bis zum Flachbildschirm – Diebstähle durch Mitarbeiter können sowohl durch den Einzelsachwert der gestohlenen Gegenstände als auch durch die Häufigkeit der Delikte enorme pekuniäre Schäden verursachen. Vom Thema Datendiebstahl, der den Erfolg des ganzen Unternehmens gefährden kann, ganz zu schweigen.

 

Neuralgische Punkte vieler Betriebe sind das Lager und die Transportkette. Mitunter arbeiten Lageristen sogar mit Transportfahrern zusammen, um den Verlust von Waren in Komplizenschaft zu verschleiern und sich später den Erlös aus dem Verkauf zu teilen. 


Objektive Wirtschaftsermittlungen ohne Interessenskonflikte


Ist bei den Vorgesetzten einmal ein Verdacht gegen einen oder mehrere Mitarbeiter geweckt worden, fehlt es an Zeit, Objektivität und natürlich dem notwendigen Know-how, um den oder die Täter gerichtsfest zu überführen. Anders ausgedrückt: Nicht nur haben Personen in führenden Positionen wichtigere Aufgaben im Unternehmen zu erfüllen, auch verfügen sie in aller Regel über keine hinreichenden Kenntnisse darüber, wie Mitarbeiterobservationen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben auszuführen sind. Selbst als Zeugen wären sie nur sehr bedingt brauchbar, da im Falle einer Aussage vor Gericht ein eindeutiger Interessenkonflikt vorläge.

 

Erfreulicherweise können geschädigte Unternehmen jedoch auf die Expertise, Erfahrung und Objektivität unserer Detektive aus Mannheim zurückgreifen: kontakt@kurtz-detektei-mannheim.de.


Lösungen für gerichtliche wie außergerichtliche Täterbelangung


Je nach Fallkonstellation führen unsere Wirtschaftsermittler außer- oder innerbetriebliche Observationen durch, stellen Diebesfallen, prüfen Mittäterschaften sowie mögliche Hehlerwege und übernehmen auf Wunsch dank ihrer langjährigen Vertrautheit mit Vernehmungstaktiken sogar die persönliche Konfrontation des Täters.

 

Häufig steht im Endergebnis ein notarielles Schuldanerkenntnis, das der geschädigten Firma langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen erspart, da es zumeist bereits eine Auflösungsvereinbarung des Beschäftigungsverhältnisses sowie eine Rückzahlungsvereinbarung der Schadenssumme beinhaltet. 


Spurensuche; Detektei Weinheim, Detektiv Mannheim, Privatdetektiv Speyer, Wirtschaftsdetektei
Im Schadensfall übernehmen unsere Privatdetektive nicht nur die Überführung der Täter, sondern verfolgen bei entsprechender Beauftragung auch die Spuren der entwendeten Gegenstände/Waren.

Werkzeugkiste, Notebook, Firmenfahrzeug


Kundenberatern im Außendienst wie auch Handwerkern werden von ihren Arbeitgebern meistens die erforderlichen Arbeitsmaterialien zur Verfügung gestellt. Leider ist für viele offenbar die Verlockung zu groß, immer mal wieder einen Gebrauchsgegenstand als defekt oder gestohlen zu melden, um ihn sich selbst anzueignen. So mancher Arbeitnehmer lässt diesbezüglich keinerlei Skrupel erkennen. Häufig kommt es zudem zu Problemen im Zuge auslaufender Beschäftigungen, zumeist wenn das Vertragsverhältnis durch eine arbeitgeberseitige Kündigung beendet wurde. Weil die meisten Mitarbeiter zum einen uneinsichtig sind und sich für eine – ihrer Meinung nach zu Unrecht ausgesprochene – Kündigung "revanchieren" wollen, werden die zur Arbeit überlassenen Materialien zuweilen widerrechtlich einbehalten. Dies trifft selbst auf Firmenfahrzeuge zu. Zum anderen gibt es Vertreter ihrer Zunft, die künftige Einkommenseinbußen durch vorsorglichen Diebstahl auszugleichen suchen, solange es die Tätigkeit noch zulässt.

 

Selbst wenn der Mitarbeiter besonders dreist vorgeht und bspw. den Firmenwagen ohne Fahrzeugpapiere über Hehler
ins Ausland veräußert, gelingt es unserer renommierten Detektei für KarlsruheBensheim und das gesamte erweiterte Rhein-Neckar-Gebiet in den meisten Fällen, das Fahrzeug ausfindig zu machen und für dessen Rückführung zu sorgen. Die akribische Dokumentation der Ermittlungsarbeit versetzt uns ferner in die Lage, unseren Auftraggebern nach Abschluss der Ermittlungen gerichtsfestes Beweismaterial zu übergeben, damit der Täter ggf. strafrechtlich belangt und zivilrechtlich in Regress genommen werden kann. Gern erläutern wir Ihnen unsere fallbezogenen Ermittlungsmöglichkeiten in einem unverbindlichen Erstgespräch. Melden Sie sich hierzu telefonisch bei unseren Mannheimer Privatdetektiven (0621 9535 4001) oder senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrer Anfrage über unser Kontaktformular.