Rechtliche Beauftragungsgrundlage


In Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden sowie darüber hinaus bundes- und weltweit sorgen die IHK-zertifizierten Detektive der Kurtz Detektei Rhein-Neckar für die Aufklärung von persönlichen Belangen und Straftaten. Die fallspezifischen Voraussetzungen für erfolgreiche Ermittlungen und gerichtsfeste Beweiserbringung erläutern Ihnen unsere Detektive aus Mannheim gern in einem ausführlichen Telefonat: 0621 9535 4001.

 

Nachfolgend finden Sie detaillierte Informationen zur rechtlichen Beauftragungsgrundlage von Privatermittlern in Deutschland:


Eifersucht ist eine Leidenschaft, die mit Eifer sucht, was Leiden schafft | Wann darf ein Detektiv tätig werden?


Die Beauftragungsgrundlage für deutsche Detektive ist das sogenannte berechtigte Interesse, das bspw. in Form eines Schuldtitels auch als rechtliches Interesse vorliegen kann. Das berechtigte Interesse fungiert als Rechtfertigungsgrund für die Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht der Zielperson, die im Zuge von Ermittlungen unvermeidlich sind. Anders ausgedrückt muss das berechtigte Interesse über den schützenswerten Rechten der Zielperson stehen, um diese quasi auszuhebeln. Nehmen wir als Veranschaulichungsbeispiel den Verdacht der partnerschaftlichen Untreue und in diesem Feld eine konkrete Darstellung aus einer der inzwischen recht zahlreichen pseudo-realistischen Detektiv-Serien im Fernsehen: Ein Mann, Ende zwanzig und seit zwei Monaten in einer neuen Beziehung, beauftragt die dort gezeigte "Detektei", seine Freundin, Mitte zwanzig, zu observieren, um sicher zu sein, dass sie während seiner Abwesenheit nicht fremdgeht. Das Paar hat getrennte Lebensmittelpunkte: Er wohnt in einer Mietwohnung in Mannheim, sie in einem kleinen Haus in Heidelberg. Die Detektei übernimmt den Fall und observiert die junge Frau immer dann, wenn der junge Mann nicht mit ihr zusammen ist.

 

STOP! Schon jetzt haben sich der Auftraggeber und der Detektiv eines Verstoßes gegen das Persönlichkeitsrecht der Frau strafbar gemacht. Weder lebt das Paar zusammen, noch ist die Beziehung von nennenswerter Dauer, noch werden andere gemeinschaftliche wirtschaftliche Verpflichtungen benannt; folglich ist – zumindest im Moment – nicht von einer verfestigten Lebensgemeinschaft auszugehen. Das offensichtliche Misstrauen des Auftraggebers stellt kein hinreichendes berechtigtes Interesse dar, um in den höchstpersönlichen Lebensbereich der jungen Frau einzugreifen. Ein seriöser Ermittlungsdienst wie unsere Detektei für Ludwigshafen, Kaiserslautern, Worms und das gesamte Rhein-Neckar-Gebiet würde diesen Auftrag folglich ablehnen.


Drohne, Richtmikrofon, Detektiv; Mannheim, Detektei Ludwigshafen, Privatdetektiv Heidelberg
Was dürfen Detektive in welchen Situationen? Anders als das Fernsehen suggeriert, beileibe nicht alles. Da in Deutschland die Unverletzlichkeit des gesprochenen Wortes gilt, sind Richtmikrofone kein reales Einsatzmittel – ähnlich wie Videodrohnen.

Was bedeutet gerichtsverwertbar? Wann sind Beweise unbrauchbar?


Bleiben wir beim obigen Beispiel: Der Detektiv aus der Fernsehserie observiert die junge Frau nicht nur, er verschafft sich unter einem Vorwand auch noch Zutritt zum Haus und bringt dabei unauffällig zwei Abhörgeräte an. Zusätzlich versteckt er im zugehörigen Garten noch eine Kamera. Dann setzt er sich in sein Fahrzeug, wo er über Funk- oder Internetübertragung beobachtet und belauscht, was die junge Frau im Haus macht. Als sie in den Garten geht, verlässt er sein Fahrzeug und begibt sich – mit einem Richtmikrofon und einem Fernglas bewaffnet – zu einer Hecke am Grundstücksrand. Dort versteckt er sich, um die Vorgänge im Garten zu erspähen und zu erlauschen. 

 

Und nochmals STOP! Erneut verstößt der Detektiv gegen das Persönlichkeitsrecht der jungen Frau, dieses Mal sogar auf eine eklatante Weise, die noch nicht einmal durch ein berechtigtes Interesse gerechtfertigt wäre. Zusätzlich macht er sich des Hausfriedensbruchs und der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes schuldig. Diese Rechtsverstöße führen dazu, dass sowohl der Detektiv als auch der Auftraggeber von der jungen Frau gerichtlich belangt werden könnten – zivil- und strafrechtlich. Aufgrund der illegalen Beschaffungsweise wären sämtliche durch Video- oder Tonüberwachung ermittelten Beweise nicht gerichtsverwertbar. Werden Sie trotzdem vor Gericht eingebracht, riskiert der Detektiv nicht nur ein Strafverfahren gegen sich, auch die Glaubwürdigkeit etwaiger legal ermittelter Beweise würde deutlich sinken. Unsere qualifizierten Rhein-Neckar-Detektive halten sich bei ihren Ermittlungen stets an die rechtlichen Vorgaben, um gerichtsverwertbares Beweismaterial zu erlangen. Gern beraten wir Sie unverbindlich zu unseren Ermittlungsmethoden und zu den rechtlichen Grundlagen. Nutzen Sie für Ihre Anfrage unser Kontaktformular, schreiben Sie uns eine E-Mail an kontakt@kurtz-detektei-mannheim.de oder melden Sie sich telefonisch bei unserer Mannheimer Detektei: 0621 9535 4001.